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FG München, 28.08.2013 - 4 K 1975/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zahlung von Grunderwerbsteuer bei Begründung des Anspruchs auf Übereignung i.R.e. Kaufvertrages über ein inländisches Grundstück
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsmissbräuchliche Umgehung der Grunderwerbsteuer bei unnötigem Zwischenerwerb
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Rechtsmissbräuchliche Umgehung der Grunderwerbsteuer bei unnötigem Zwischenerwerb
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2013, 1952
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 01.02.2001 - IV R 3/00
Gestaltungsmissbrauch bei Verlustmantelkauf
Auszug aus FG München, 28.08.2013 - 4 K 1975/11
Unangemessene Rechtsgestaltungen sind zumeist umständlich, kompliziert, schwerfällig oder gekünstelt (vgl. BFH-Urteil vom 1. Februar 2001 IV R 3/00, BFHE 194, 13 , BStBl II 2001, 520 ). - BFH, 29.08.2007 - IX R 17/07
Darlehensverträge zwischen Angehörigen - Schuldzinsenabzug bei wechselseitiger …
Auszug aus FG München, 28.08.2013 - 4 K 1975/11
Eine missbräuchliche Rechtsgestaltung zur Steuerumgehung im Sinne dieser Vorschrift liegt vor, wenn eine rechtliche Gestaltung gewählt wird, die - gemessen an dem angestrebten Ziel - unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nichtsteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist (für viele: Bundesfinanzhof - BFH-Urteil vom 29. August 2007 IX R 17/07, BFHE 219, 32 , BStBl II 2008, 502 ; vgl. auch Drüen in Tipke/Kruse AO § 42 Tz. 23). - BFH, 22.10.2003 - II B 158/02
Leistung eines Dritten i.S.d. § 9 Abs. 2 Nr. 4 GrEStG
Auszug aus FG München, 28.08.2013 - 4 K 1975/11
Die Leistung des Dritten ist somit dann Gegenleistung im Rahmen eines Tauschgeschäftes, wenn deren Hauptzweck darauf gerichtet ist, dem Erwerber das Grundstück des Veräußerers zu verschaffen (…BFH-Urteil vom 18. September 1985 II R 168/82, BFH/NV 1986, 698 und Beschluss vom 22. Oktober 2003 II B 158/02, BFH/NV 2004, 228 ). - BFH, 18.09.1985 - II R 168/82
Ausschluss von Besteuerungen von Grundstückserwerben nach der Höfeordnung
Auszug aus FG München, 28.08.2013 - 4 K 1975/11
Die Leistung des Dritten ist somit dann Gegenleistung im Rahmen eines Tauschgeschäftes, wenn deren Hauptzweck darauf gerichtet ist, dem Erwerber das Grundstück des Veräußerers zu verschaffen (BFH-Urteil vom 18. September 1985 II R 168/82, BFH/NV 1986, 698 …und Beschluss vom 22. Oktober 2003 II B 158/02, BFH/NV 2004, 228 ).
- FG Hamburg, 21.02.2014 - 3 K 66/13
Keine Grunderwerbsteuerpflicht gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG i. V. m. § 42 AO bei …
Er kann deshalb von mehreren zur Verfügung stehenden rechtlichen Gestaltungsformen regelmäßig die für ihn steuerlich günstigste wählen (FG München, Urteil vom 28.08.2013 4 K 1975/11, EFG 2013, 741).