Rechtsprechung
   FG München, 28.08.2013 - 4 K 1975/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,42450
FG München, 28.08.2013 - 4 K 1975/11 (https://dejure.org/2013,42450)
FG München, Entscheidung vom 28.08.2013 - 4 K 1975/11 (https://dejure.org/2013,42450)
FG München, Entscheidung vom 28. August 2013 - 4 K 1975/11 (https://dejure.org/2013,42450)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,42450) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahlung von Grunderwerbsteuer bei Begründung des Anspruchs auf Übereignung i.R.e. Kaufvertrages über ein inländisches Grundstück

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsmissbräuchliche Umgehung der Grunderwerbsteuer bei unnötigem Zwischenerwerb

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Rechtsmissbräuchliche Umgehung der Grunderwerbsteuer bei unnötigem Zwischenerwerb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2013, 1952
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 01.02.2001 - IV R 3/00

    Gestaltungsmissbrauch bei Verlustmantelkauf

    Auszug aus FG München, 28.08.2013 - 4 K 1975/11
    Unangemessene Rechtsgestaltungen sind zumeist umständlich, kompliziert, schwerfällig oder gekünstelt (vgl. BFH-Urteil vom 1. Februar 2001 IV R 3/00, BFHE 194, 13 , BStBl II 2001, 520 ).
  • BFH, 29.08.2007 - IX R 17/07

    Darlehensverträge zwischen Angehörigen - Schuldzinsenabzug bei wechselseitiger

    Auszug aus FG München, 28.08.2013 - 4 K 1975/11
    Eine missbräuchliche Rechtsgestaltung zur Steuerumgehung im Sinne dieser Vorschrift liegt vor, wenn eine rechtliche Gestaltung gewählt wird, die - gemessen an dem angestrebten Ziel - unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nichtsteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist (für viele: Bundesfinanzhof - BFH-Urteil vom 29. August 2007 IX R 17/07, BFHE 219, 32 , BStBl II 2008, 502 ; vgl. auch Drüen in Tipke/Kruse AO § 42 Tz. 23).
  • BFH, 22.10.2003 - II B 158/02

    Leistung eines Dritten i.S.d. § 9 Abs. 2 Nr. 4 GrEStG

    Auszug aus FG München, 28.08.2013 - 4 K 1975/11
    Die Leistung des Dritten ist somit dann Gegenleistung im Rahmen eines Tauschgeschäftes, wenn deren Hauptzweck darauf gerichtet ist, dem Erwerber das Grundstück des Veräußerers zu verschaffen (BFH-Urteil vom 18. September 1985 II R 168/82, BFH/NV 1986, 698 und Beschluss vom 22. Oktober 2003 II B 158/02, BFH/NV 2004, 228 ).
  • BFH, 18.09.1985 - II R 168/82

    Ausschluss von Besteuerungen von Grundstückserwerben nach der Höfeordnung

    Auszug aus FG München, 28.08.2013 - 4 K 1975/11
    Die Leistung des Dritten ist somit dann Gegenleistung im Rahmen eines Tauschgeschäftes, wenn deren Hauptzweck darauf gerichtet ist, dem Erwerber das Grundstück des Veräußerers zu verschaffen (BFH-Urteil vom 18. September 1985 II R 168/82, BFH/NV 1986, 698 und Beschluss vom 22. Oktober 2003 II B 158/02, BFH/NV 2004, 228 ).
  • FG Hamburg, 21.02.2014 - 3 K 66/13

    Keine Grunderwerbsteuerpflicht gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG i. V. m. § 42 AO bei

    Er kann deshalb von mehreren zur Verfügung stehenden rechtlichen Gestaltungsformen regelmäßig die für ihn steuerlich günstigste wählen (FG München, Urteil vom 28.08.2013 4 K 1975/11, EFG 2013, 741).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht